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Solarmodul Haus

Energie 

Beratung 

Thermographie

Energieberatung . Energieausweis
mit uns als starken Partner für eine wohlige Zukunft

Wir sind Ihr Ansprechpartner wenn es um eine energetische Sanierung nach der aktuellen Energiesparverordnung geht. Wir überwachen die Arbeiten und sichern die hohe Qualität aller Maßnahmen. Damit Ihr Vorhaben auch zu dem Ergebnis führt, dass Sie sich wünschen.

Als Erstes steht die Bestandsaufnahme des energetischen Ist-Zustands Ihrer Immobilie. Neben der Gebäude­hülle spielt dabei auch die Qualität der vorhandenen Heizungs­anlage eine wichtige Rolle. Hieraus können wir die Einspar­potentiale Ihre Immobilie darstellen. Auf Basis der Bestands­aufnahme erarbeiten wir Vorschläge, wie die Schwach­stellen beseitigt werden können und welche Kosten damit verbunden sind.

Der Antrag für Fördermittel muss eingereicht werden, bevor Sie ein Unternehmen beauftragen und bevor die Arbeiten beginnen!

Unsere Planungs- und Beratungs­leistungen sollten Sie daher schon vor Ihrem Antrag in Anspruch nehmen.

Sobald die Arbeiten starten, übernehmen wir auch die Baubegleitung. Wir als Sachverständige sichern die Qualität aller Maßnahmen und sorgen dafür, dass das Energie­einspar­potenzial ausge­schöpft wird und Bau­schäden vermieden werden. Wir erkennen bei einer Bau­stellen­begehung bzw. aus den Unterlagen sehr schnell, ob die Bau­vor­gaben korrekt einge­halten wurden oder ob Nach­besserungs­bedarf besteht. Außerdem erhalten Sie von uns nach Bau­fertig­stellung einen Ratgeber, wie Sie Ihre sanierte Immobilie richtig heizen und lüften.

Energieberatung

Ein wichtiger Schwerpunkt unserer Arbeit ist die "Begutachtung von Feuchte- und Schimmelschäden", dabei setzen wir, im Hinblick auf die Qualität und die Möglichkeit zum ganzjährigen Einsatz, auf die Wärmebrückenberechnung nach DIN EN ISO 10211, Randbedingungen nach DIN EN ISO 10211 und nach DIN 4108 Beiblatt 2, Psi-Wert und f-Wert Berechnung.

 

Bei der Wärmebrückenberechnung erfolgt eine zwei- oder auch dreidimensionale Betrachtung der Wärmebrücke. Denn, je geringer die Temperaturunterschiede sind, desto weniger aussagefähig sind die Schlussfolgerungen die ausschließlich aufgrund von Oberflächentemperaturmessungen gezogen werden. Dagegen ist die Methode der Wärmebrückenberechnung unabhängig von den im Rahmen von Messungen erforderlichen Temperaturdifferenzen. Bei der Wärmebrückenberechnung wird die Oberflächentemperatur in Abhängigkeit von den Bauteilen berechnet.

 

Energieausweis I Pflicht bei Vermietung und Verkauf

Fast jedes neue Gebäude, das auf übliche Temperaturen beheizt werden soll, brauchen einen Energieausweis. Außerdem ist ein Energieausweis notwendig, wenn Sie ein Haus oder eine Wohnung verkaufen oder vermieten möchten. Die Vorgaben beruhen auf dem Gebäudeenergiegesetz (GEG). Gerne erstellen wir auch für Ihre Immobilie einen Energieausweis.

Thermographie

Bei der Einschätzung von Feuchte- und Schimmelschäden sowie der energetischen Beratung runden wir unser Angebot ab, da wir sowohl den Bereich Thermografie nach ISO 18436 (Thermograf Level 1), als auch die Wohnraumlüftung nach DIN 18017 Teil 3 und DIN 1946 Teil 6 (Fachkraft für Wohnraumlüftung) und die Durchführung von Winddichtigkeitsprüfungen (Blower-Door) abdecken.

Blower-Door Messung

Ein weiterer wichtiger Schwerpunkt unseres Sachverständigenbüros ist die Erstellung von bedarfsbasierten Energieberatungsberichten + Energieausweisen, sowie die Energetische Baubegleitung (KfW-Fördermaßnahmen / BAFA-Förderungen) als Energieeffizienz-Experte auch für Baudenkmale und sonstige besonders erhaltenswerte Bausubstanz im Sinne des § 24 EnEV

Wärmeverlust sichtbar machen und Energie sparen.
So sind Sie auf der sicheren Seite.

CAPPEL BAUSACHVERSTÄNDIGER

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